Verleihbedingungen
MIETVERTRAGS-BEDINGUNGEN (Stand Februar 2022)
Allgemeine Nutzungsbedingungen, Haftungsausschluss- und Verzichtserklärung der MK Sportartikel GmbH, Hauptstraße 1, 7210 Mattersburg (in der Folge “Vermieter” genannt) welcher an registrierte Mieter (in der Folge “Mieter” genannt) bei bestehender Verfügbarkeit Elektrofahrräder (E-Bikes) vermietet.
I. Diese Haftungsausschlusserklärung bezieht sich auf den Betrieb von Elektrofahrrädern und es wird von dem Vermieter darauf hingewiesen, dass der Umgang und der Betrieb von Elektrofahrrädern ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, welches vom Mieter in Kauf genommen werden muss. Für den Fall, dass der Mieter Dritten einen Schaden zufügt, ist die Vermieter schad- und klaglos zu halten. Die Benutzung des Elektrofahrrades, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.II. Der Vermieter, vermietet entgeltlich Elektrofahrräder an Mieter, wobei der jeweilige Mieter persönlich dafür haftet, dass er berechtigt ist, im Besitz sämtlicher gesetzlicher Erfordernisse zu sein, ein Elektrofahrrad lenken zu dürfen und auch die körperlichen und geistigen Fähigkeiten hierfür besitzt. Die Vermietung der Elektrofahrräder erfolgt nur an volljährige Personen. Die Anmietung von Elektrofahrrädern durch Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren bedarf der Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters. Die Benutzung des Elektrofahrrades ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangere Frauen oder Personen mit Herzproblemen und / oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung abgeraten. Der Vermieter vermietet dem Mieter ein gewartetes und verkehrssicheres Fahrzeug, welchen Zustand der Mieter mit der Übernahme bestätigt.
III. Das ausgeliehene Elektrofahrrad darf nur von der Person gelenkt werden, die das Fahrrad ausgeliehen und diese Haftungsausschlusserklärung abgegeben hat. Die Haftung erlischt erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung der Rückgabe des Elektrofahrrades. Die Weitergabe des Elektrofahrrades an Dritte ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Für Dritte übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Ausgenommen sind Mieter, denen die Mietgegenstände ausdrücklich zum Zwecke der Weitervermietung von dem Vermieter überlassen wurden.IV. Dieser Haftungsausschluss umfasst Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche, sei es aus Verschulden oder Gefährdung. Der Vermieter übernimmt lediglich die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Sach- und Vermögensschäden. Jeder Benutzer der Elektrofahrräder trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der von ihm gesteuerten Elektrofahrräder verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
V. Das angemietete Elektrofahrrad ist nach Beendigung der Mietdauer während der Öffnungszeitenzeiten dem Vermieter zurückzubringen, wo es zum Zeitpunkt der Anmietung übernommen wurde, und muss von dem Vermieter zurückgenommen werden. Treten während der Mietdauer am gemieteten Elektrofahrrad Schäden auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, so hat der Mieter der Vermieter unverzüglich innerhalb der Öffnungszeiten per Telefon 02626/63224 und außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail office@radwelt.co.at zu verständigen. Der Mieter haftet für alle mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benützung bzw. Behandlung des Elektrofahrrades verursachte Schäden. Der Mieter hat diesfalls die tatsächlichen Reparaturkosten bzw. den Zeitwert des Elektrofahrrades, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, zu ersetzen. Überdies hat der Vermieter das Recht, das Vertragsverhältnis für den Fall des unsachgemäßen Gebrauches des Elektrofahrrades jederzeit vorzeitig aufzulösen und die Herausgabe des Elektrofahrrades zu verlangen, ohne dass die Pflicht des Mieters zur Zahlung des Mietpreises für den darauffolgenden Zeitraum der Nichtgewährung des Gebrauches entfällt.
VI. Für den Fall eines Unfalles mit dem Elektrofahrrad hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, jedoch spätestens im Zuge der Rückgabe des Elektrofahrrades detailliert zu unterrichten und über den Hergang des Unfalls einen Unfallbericht zu verfassen. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und die Anschriften der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge enthalten.
VII. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter einen Abschluss einer Kaskoversicherung in der Höhe von € 3,- pro Tag, wobei folgende Risiken versichert sind: Sturz, Unfall und Diebstahl (Subsidiärdeckung!). Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt € 120,- inkl. MwSt. Für allfällige Obliegenheitsverletzungen, die im Schadensfall von den jeweiligen Versicherungen eingewandt werden, haftet der Mieter.
Beim Abstellen des Elektrofahrrades ist dieses mit dem vorhandenen Absperrschloß vom Mieter gegen Diebstahl zu sichern. Den Diebstahl eines Elektrofahrrades während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an die Vermieter sowie einer zuständige Polizeidienststelle zu melden und anzuzeigen. Der Mieter haftet für den Schaden, dem der Vermieter auf Grund des Diebstahls des Fahrrades entsteht.
VIII. Für den Zustand der mit den Elektrofahrrädern befahrenen Wege und Straßen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Elektrofahrrad lediglich für asphaltierte bzw. gut befahrbare, feinschottrige Wege konzipiert ist und das Elektrofahrrad daher für Querfeldeinfahrten auf unebenem Terrain nicht geeignet ist. Der Mieter erhält bei Übernahme des angemieteten Elektrofahrrades eine Einschulung über die Bedienung des Elektrofahrrades und des Zubehörs, welche er mit Unterzeichnung des Datenblattes/Mietvertrages plus Übernahme dieser Mietvertrags-Bedingungen bestätigt.
IX. Der Mietzeitraum pro Tag beläuft sich von Beginn der Öffnungszeiten des Vermieters (09:00 Uhr) bis zum Ende der Tagesöffnungszeiten (spätestens 18:00 Uhr) desselben Tages. Wird das Elektrofahrrad erst am nächsten Öffnungstag zurückgebracht, wird ausnahmslos ein zusätzlicher Miettag verrechnet. Eine Rückgabe an Samstagen nach 13:00 Uhr oder an einem Sonn- bzw. Feiertag ist nicht möglich!
X. Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Miete von Elektrofahrrädern: Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass kein Vertrag geschlossen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. b DSGVO und ist für die Erfüllung eines Vertrags mit dem Mieter erforderlich. Eine Weitergabe der Daten des Mieters an Dritte ohne dessen ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dienstleistungspartner der Vermieter, die die Vermieter zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt oder Dienstleister deren sich die Vermieter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedient, wie beispielsweise Empfänger folgender Kategorien: Versanddienstleister, Versicherungsdienstleister, Zahlungsdienstleister, Warenwirtschaftsdienstleister, Dienstanbieter für die Buchungsabwicklung, Webhoster und IT-Dienstleister. In allen Fällen werden strikt die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.
Dauer der Speicherung: Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten zunächst für die Dauer der Gewährleistungsfrist, danach unter Berücksichtigung gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung durch den Mieter nicht zugestimmt wurde.
Rechte der betroffenen Person: Es stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht dieser Person nach Art. 21 (1) DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.
XI. Der vorliegende Mietvertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des für den Sitz des Vermieters sachlich zuständigen Gerichtes.
XII. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Datenblatt/Mietvertrag ein Exemplar dieser Mietvertrags-Bedingungen übernommen zu haben und gleichzeitig sein Einverständnis dafür.